Glossar zum Thema Datenschutz
Datenverarbeitung
Zu unterscheiden ist das
- Erheben, also Beschaffen personenbezogener Daten, § 3 Abs. 3 BDSG,
- Verarbeiten personenbezogener Daten, dass das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen der Daten umfasst, § 3 Abs. 3 BDSG,
- Nutzen personenbezogener Daten, was jede Verwendung beinhaltet ist, die kein Verarbeiten darstellt, § 3 Abs. 5 BDSG.